Verkehrsegeln für Velofahrende

Hier sind die wichtigsten Vorschriften für Velofahrende und weitere Links zu Regeln.

Pro Velo - Sicherheit und Recht
Pro Velo Ratgeber auf "Blick"

Gegenseitiger Respekt und Toleranz auf der Strasse sind umso wichtiger, da bei den Velos und E-Bikes die Zahl der schwer verunfallten Menschen seit Jahren am Steigen ist.

Ein defensives, rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden und das Befolgen der Verkehrsregeln kann einen wesentlichen Beitrag zum Stressabbau und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten.

Fussgängerstreifen

Ein Verbot für das Befahren von Fussgängerstreifen mit dem Velo gibt es nicht. Wer jedoch mit dem Velo fährt, hat – im Gegensatz zu Fussgängerinnen – keinen Vortritt gegenüber dem Verkehr auf der Strasse.

Das Befahren ist somit mit Risiken behaftet. Wer das Velo schiebt, ist auf der sicheren Seite und geniesst zudem das Vortrittsrecht der Fussgänger.

Allgemeines Fahrverbot

Das signalisierte allgemeine Fahrverbot gilt nicht für Handwagen von höchstens einem Meter Breite, Kinderwagen, Rollstühle, geschobene Fahrräder sowie für Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden.
In der Praxis gelten diese Fahrverbote (v.a. auf Nebenwegen) primär für Autmobilisten und Motorräder. Fussgänger und Velofahrende werden in der Regel toleriert. In Zweifelsfällen fragt man die Anlieger, ob man die Strasse trotz Fahrverbot passieren darf.

Kreiselverkehr

Bei der Einfahrt in den Kreisel gilt Linksvortritt. Das heisst: Wenn man in den Kreisel einfährt, haben die Fahrzeuge im Kreisel Vortritt. Für Velos und E-Bikes ist besonders wichtig, dass sie im Kreisel in der Mitte der Fahrbahn fahren. So werden sie besser gesehen und können nicht überholt werden.

Rechtsabbiegen bei Rot bei Zusatztafel erlaubt

Der Bundesrat hat im Mai 2020 beschlossen, das Rechtsabbiegen bei Rot einzuführen. Hierzu wurde eine neue Verkehrstafel in die Signalisationsverordnung eingeführt, die es Velofahrenden erlaubt, bei Rotlicht nach rechts abzubiegen. Das Rotlicht erhält in diesem Fall die Bedeutung von "Kein Vortritt". Die Regel gilt nur dort, wo die Tafel angebracht ist.

Lichtpflicht für E-Biker bei Tageslicht

Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker das Licht auch tagsüber einschalten.

Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Somit gilt die Lichtpflicht in der Regel auch auf Feldwegen oder Bike-Trails. Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden. 

Wanderwege können befahren werden

Wanderwege dürfen von Velos und Elektrobikes grundsätzlich befahren werden, es sei denn, sie sind mit einem Fahrverbot belegt oder sie befinden sich in einem Wald. Das gilt für Velos und langsame, bis 25 km/h unterstützte E-Bikes, aber nicht für
E-Bikes bis 45 km.
Grundsätzlich ist aber gegenseitige Rücksichtsnahme und Toleranz von allen Wanderwegbenutzenden erwünscht.


Velofahren auf dem Trottoir ist nicht erlaubt

Auf dem Trottoir ist Velofahren nicht erlaubt. Die Busse beträgt 40 Franken. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Trottoir fahren.

In der Praxis werden Trottoir wohl befahren, wenn diese nur wenig benutzt werden und eine Fahrt auf stark befahrenen Strassen zu gefährlich ist.