Verkehrsegeln für Velofahrende Hier sind die wichtigsten Vorschriften für Velofahrende und weitere Links zu Regeln. Pro Velo - Sicherheit und Recht |
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Gegenseitiger Respekt und Toleranz auf der Strasse sind umso wichtiger, da bei den Velos und E-Bikes die Zahl der schwer verunfallten Menschen seit Jahren am Steigen ist. Ein defensives, rücksichtsvolles Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden und das Befolgen der Verkehrsregeln kann einen wesentlichen Beitrag zum Stressabbau und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten. |
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Fussgängerstreifen Das Befahren ist somit mit Risiken behaftet. Wer das Velo schiebt, ist auf der sicheren Seite und geniesst zudem das Vortrittsrecht der Fussgänger. |
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Allgemeines Fahrverbot Das signalisierte allgemeine Fahrverbot gilt nicht für Handwagen von höchstens einem Meter Breite, Kinderwagen, Rollstühle, geschobene Fahrräder sowie für Motorfahrräder und zweirädrige Motorräder, die bei abgestelltem Motor geschoben werden. |
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Kreiselverkehr Bei der Einfahrt in den Kreisel gilt Linksvortritt. Das heisst: Wenn man in den Kreisel einfährt, haben die Fahrzeuge im Kreisel Vortritt. Für Velos und E-Bikes ist besonders wichtig, dass sie im Kreisel in der Mitte der Fahrbahn fahren. So werden sie besser gesehen und können nicht überholt werden. |
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Rechtsabbiegen bei Rot bei Zusatztafel erlaubt |
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Lichtpflicht für E-Biker bei Tageslicht Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bike-Lenkerinnen und -Lenker das Licht auch tagsüber einschalten. Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Somit gilt die Lichtpflicht in der Regel auch auf Feldwegen oder Bike-Trails. Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann mit einer Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden. |
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Wanderwege können befahren werden Wanderwege dürfen von Velos und Elektrobikes grundsätzlich befahren werden, es sei denn, sie sind mit einem Fahrverbot belegt oder sie befinden sich in einem Wald. Das gilt für Velos und langsame, bis 25 km/h unterstützte E-Bikes, aber nicht für |
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Velofahren auf dem Trottoir ist nicht erlaubt Auf dem Trottoir ist Velofahren nicht erlaubt. Die Busse beträgt 40 Franken. Es gibt aber Ausnahmen: Kinder unter 12 Jahren dürfen auf dem Trottoir fahren. In der Praxis werden Trottoir wohl befahren, wenn diese nur wenig benutzt werden und eine Fahrt auf stark befahrenen Strassen zu gefährlich ist.
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